AGB · Version 7.11 vom 1. Dezember 2024
Achtung: Version 7.12 – gültig ab Februar 2025 – ist in Arbeit!
Alle geschäftlichen Handlungen zwischen AINFACH – Medienagentur Kellermann (Sitz: Breslauer Straße 84 in D-45731 Waltrop – Sitz ab dem 1. Februar 2025: Voßkuhle 17 in D-44536 Lünen-Brambauer und im Folgenden »AINFACH« genannt) und Ihnen als Auftraggeber (im Folgenden »Kunde« genannt) unterliegen den bei Vertragsabschluss oder Auftragserteilung gültigen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« (AGB).
A. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf Basis diese »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« (AGB) ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist seitens des Auftraggebers zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, werden die folgenden AGB beidseitig uneingeschränkt anerkannt. Die Akzeptanz dieser AGB erfolgt spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung unsererseits. Abweichende Regelungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
B. Preise
Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter der Bedingung, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Angebote behalten, soweit nicht anders vermerkt, vier Wochen ihre Gültigkeit. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Besteller, soweit mit uns keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die angebotenen Preise sind stets Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mögliche Kosten für Porto, Verpackung und Versand bleiben vorbehalten.
Nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen werden dem Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten entsprechend in Rechnung gestellt. Fallen Materialkosten wie Kopien, Ausdrucke oder Datenversand sowie Speichermedien wie USB-Sticks, CD-ROM oder DVD auf Wunsch des Auftraggebers an, werden diese gesondert berechnet.
C. Zahlung
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei größeren Projekten und außergewöhnlichen Vorleistungen kann AINFACH eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Bei einem Auftragsvolumen ab 2.500 Euro netto können 50 % der Auftragssumme vorverlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers gefährdet, kann AINFACH eine vollständige Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten und gegebenenfalls auch die Fortsetzung der Arbeiten einstellen. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit dem Zahlungsausgleich in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, Geltendmachung weiteren Verzugsschadens nicht ausgeschlossen.
D. Lieferung
Sind wir vom Kunden mit dem Versand von Waren beauftragt worden, so führen wir diese für den Kunden mit höchster Sorgfalt durch. Hierbei haften wir jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Spediteur bzw. die für den Transport vorgesehene Person übergeben wurde. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie zuvor von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Geraten wir in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der § 361 BGB (Widerrufsrecht) bleibt unberührt. Sowohl im Betrieb von AINFACH, als auch in dem eines möglichen Zulieferers, hier sind insbesondere Streik oder sonstige höhere Gewalt zu nennen, berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
E. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zur Nutzung in jeglicher Form ist der Kunde nur nach vollständiger Zahlung berechtigt.
F. Beanstandungen
Die Produktion von Waren beginnt erst nach Freigabe durch den Kunden. Der Kunde hat den ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Waren und Dienstleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall nach Empfang umgehend zu prüfen. Später erkennbare Fehler, die im Zuge der Produktionsfreigabe durch den Kunden im Vorfeld nicht angezeigt wurden, gehen zulasten des Kunden und berechtigen diesen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware möglich. Versteckte Produktionsmängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht erkennbar und zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei berechtigten Beanstandungen ist AINFACH unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Bei farbigen Reproduktionen können in sämtlichen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original auftreten. Diese können nicht beanstandet werden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet AINFACH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegenüber des jeweiligen Zulieferers. In diesem Fall ist AINFACH von der Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden abgetreten sind. AINFACH haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch eigenes Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. AINFACH unterliegt keiner Prüfungspflicht bei Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Produktionsauflage können vom Kunden nicht beanstandet werden.
G. Internetlösungen
Internetpräsentationen und/oder webbasierte Softwarelösungen werden bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet für den Kunden kostenpflichtig entfernt. Auch die Wiedereinstellung nach vorheriger Entfernung ist für den Kunden kostenpflichtig.
Vom Kunden gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Internetseiten dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die vom Kunden gelieferten Daten haftet ausschließlich er selbst. Von uns gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie sämtliche Programmierungen webbasierter Lösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Kunden für die Dauer der Zusammenarbeit zur Verfügung. Weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von AINFACH gestattet. Für jede Präsentation im Internet werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des jeweiligen Vertretungsberechtigten angegeben. Die Angaben des Kunden müssen der Wahrheit entsprechen. AINFACH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächlichen Angaben oder Qualifikationen eines Kunden.
Ebenso übernimmt AINFACH keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die von einem Kunden gegenüber Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Internetpräsentation entstanden sind. Gleiches gilt für eventuelle Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet.
Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Internetseiten, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornografischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß hat die sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses bzw. der Zusammenarbeit aus wichtigem Grund zufolge. Sofern der Kunde den Verstoß selbst zu vertreten hat, werden bei einer Kündigung keine Kosten erstattet.
Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen von Internetdienstleistungen und Webseiten werden durch AINFACH zeitnah umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können gesonderte Fristen vereinbart werden. Derlei Fristen müssen von AINFACH in jedem Falle schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.
Domains werden durch AINFACH im Namen des Kunden nur dann gehostet, wenn AINFACH Haupt-Administrator der geschalteten Internetpräsenz und Domain ist. Domains und auch Gebühren für SSL-Zertifikate, QR-Codes oder E-Mail-Postfächer werden zu Beginn eines Kalenderjahres zu den jeweils gültigen Konditionen für zwölf Monate im Voraus mit dem Kunden abgerechnet.
Domains, SSL-Zertifikate, QR-Codes und auch E-Mail-Postfächer müssen seitens des Kunden bis zum 30. September eines Jahres schriftlich gekündigt sein, ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf Monate. Durch den Kunden bereits gezahlte Gebühren werden dem Kunden im Falle einer Kündigung oder eines Domainumzugs nicht zurückerstattet.
Die Administration des kompletten Hostings wird für den jeweiligen Kunden als Service-Dienstleistung zentral durch AINFACH vorgenommen. Ein gesonderter Hosting-Zugang ist für den Kunden nicht möglich.
Turnusmäßig sorgt AINFACH für die Sicherung von Datenbanken und Webserverdaten sowie für Updates von CMS-Software und Plugins. Für die Sicherung von möglichen E-Mail-Konten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die rechtliche Lage hinsichtlich »Impressum« und »Datenschutz« hat AINFACH nach bestem Wissen und Gewissen für den Kunden im Blick. Am Ende liegt die Gesamtverantwortlichkeit aber ausschließlich beim Kunden, da AINFACH keine verbindliche rechtliche Beratung vornehmen kann und darf.
H. Haftung
AINFACH haftet grundsätzlich nur für selbst verursachte Schäden aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handelns. Schadensersatzansprüche aufgrund von Mangel- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wird ein Auftrag weiterverarbeitet, haftet AINFACH nicht für eine dadurch verursachte mögliche Beeinträchtigung. Gleiches gilt uneingeschränkt für unsere Verrichtungsgehilfen.
Wenn über AINFACH kostenpflichtige Produkte für das Hosting von Webseiten oder auch die Nutzung von E-Mailkonten gebucht werden, kann AINFACH dem Kunden keinerlei Garantie für ununterbrochene Lauf- und Nutzungsbereitschaft gewährleistet werden. Auch kann AINFACH nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch technisches Versagen oder gar durch Dritte verursacht werden, haftbar gemacht werden.
I. Urheber- & Nutzungsrechte
Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat AINFACH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer möglichen Rechtsverletzung freizustellen.
Von AINFACH gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Kunden für die Vertragsdauer zur Verfügung. Weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch AINFACH gestattet.
Von AINFACH erstellte webbasierte Lösungen sowie durch AINFACH erstellte Fotos, Videos, Grafiken und Layouts sind grundsätzlich vollumfänglich und zeitlos unbegrenzt urheberrechtlich geschützt. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber lediglich das einmalige Nutzungsrecht für diese Medien für den bei Auftragserteilung genannten Zweck. Eine Nutzung der durch AINFACH erstellten Medien über den vereinbarten Rahmen hinaus ist kostenpflichtig und nur mit schriftlicher Zustimmung durch AINFACH erlaubt.
Eine Herausgabe der Rohdaten (Feindaten) als offene, editierbare Datei an den Kunden ist in jedem Falle gesondert schriftlich zu vereinbaren und grundsätzlich niemals Bestandteil des Auftrags. Die Kosten für offene Daten richten sich selbstverständlich nach Art und Umfang der weiteren Nutzung durch den Kunden.
Anders verhält es sich für die Erstellung von individuellen Firmenlogos, Vereinsemblemen und Signets. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung zeitlich unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrechte. Das Urheberrecht bleibt hiervon unberührt. Firmenlogos, Embleme und Signets stellt AINFACH dem Kunden nach vollständiger Bezahlung in allen gewünschten gängigen Dateiformaten zur Verfügung.
Bei von AINFACH für Social Media angelegten Fotos und Videos erhält der Kunde nach entsprechender Vergütung die zeitlosen Nutzungsrechte für seine Kommunikationskanäle und Medien. Auch hier bleibt das Urheberrecht unberührt. Bei Publikation jeglicher Art ist der Copyrightvermerk © AINFACH.com zwingend an das veröffentlichte Foto zu heften. Bei Publikation auf Instagram ist der Instagram-Kanal von AINFACH (@ainfach.anders) sowohl in der Caption als auch im Post selbst zwingend zu taggen.
J. Impressum
Der Kunde ermöglicht AINFACH, auf Vertragserzeugnissen und im Rahmen von Publikationen mit einem Copyrightvermerk in dezenter Form urheberrechtlich hinzuweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
K. Datenschutz
AINFACH sichert dem Kunden höchstmöglichen Datenschutz und vor allem maximale Diskretion zu. Sämtliche durch den Kunden mit dem Auftrag zusammenhängenden und an uns weitergeleiteten Informationen verbleiben vor, während und nach der Auftragsabwicklung bei uns und werden auf keinen Fall an Dritte weitergegeben. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, die ebenfalls auf diesen Webseiten einzusehen sind.
L. Erfüllungsort, Wirksamkeit
Erfüllungsort/Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens (Postanschrift: AINFACH – Medienagentur Kellermann, Voßkuhle 17, D-44536 Lünen-Brambauer). Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche Recht Anwendung. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Waltrop, im Januar 2025
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